Hausordnung
Oktoberfest Übach-Palenberg
Veranstalter:
Delahaye Event GmbH
Rathausplatz 23
52531 Übach-Palenberg
Amtsgericht Aachen HRB 29926
Vertreten durch den Geschäftsführer Richard Delahaye
1. Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt für sämtliche Besucher des Oktoberfestes Übach-Palenberg sowie für alle Personen, die sich auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten.
Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennt jeder Besucher diese Hausordnung sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Veranstalters an.
2. Hausrecht
Das Hausrecht wird durch die Delahaye Event GmbH sowie deren Beauftragte, insbesondere Sicherheits-, Ordnungs- und Servicepersonal, ausgeübt.
Den Anweisungen des Veranstalters und seines Personals ist jederzeit Folge zu leisten.
Bei Verstößen gegen diese Hausordnung kann der Zutritt verweigert oder ein Verweis vom Veranstaltungsgelände ausgesprochen werden.
Ein Anspruch auf Erstattung von Eintrittsgeldern, Reservierungsgebühren oder sonstigen Leistungen besteht in diesen Fällen nicht.
3. Zutritt zum Veranstaltungsgelände
Der Zutritt ist nur mit gültigem Papierticket oder gültigem QR-Code aus dem Onlineshop gestattet.
Der Veranstalter behält sich vor, Personen den Zutritt zu verweigern, insbesondere bei:
- erkennbarer starker Alkoholisierung,
- aggressivem oder störendem Verhalten,
- Sicherheitsbedenken,
- Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften,
- Mitführen verbotener Gegenstände,
- Mitführen von Drogen.
4. Sicherheitskontrollen
Zum Schutz aller Besucher können beim Einlass Sicherheitskontrollen durchgeführt werden.
Hierzu gehören insbesondere:
- Taschenkontrollen,
- Rucksackkontrollen,
- Sichtkontrollen mitgeführter Gegenstände.
Personen, die eine Kontrolle verweigern, können vom Zutritt ausgeschlossen werden.
5. Verbotene Gegenstände
Auf dem Veranstaltungsgelände dürfen insbesondere folgende Gegenstände nicht mitgeführt werden:
- Waffen jeder Art,
- Messer und gefährliche Werkzeuge,
- Schlag- und Stichwaffen,
- Pfefferspray und Reizgas,
- Pyrotechnik und Feuerwerkskörper,
- Bengalos und Fackeln,
- Laserpointer,
- Glasflaschen und Glasbehälter,
- eigene Speisen und Getränke,
- illegale Betäubungsmittel,
- Drohnen,
- sonstige Gegenstände, die die Sicherheit gefährden können.
Das Sicherheitspersonal ist berechtigt, solche Gegenstände sicherzustellen oder deren Mitnahme zu untersagen.
6. Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände
Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass andere Personen weder gefährdet noch belästigt werden.
Insbesondere untersagt sind:
- körperliche Auseinandersetzungen,
- Beleidigungen und Bedrohungen,
- sexuelle Belästigung,
- diskriminierende, rassistische oder volksverhetzende Äußerungen,
- mutwillige Sachbeschädigungen,
- Werbe- und Verkaufsaktionen ohne Genehmigung,
- das Verteilen von Werbematerial ohne Zustimmung des Veranstalters.
7. Bänke, Tische und Mobiliar
Das Stehen auf Bierbänken erfolgt auf eigene Gefahr.
Das Stehen auf Tischen ist untersagt.
Das Springen zwischen Bänken, Tischen oder sonstigem Mobiliar ist verboten.
Beschädigungen am Inventar oder an Einrichtungen des Veranstalters sind vom Verursacher zu ersetzen.
8. Bühnen-, Backstage- und Technikbereiche
Das Betreten von Bühnen, Backstagebereichen, Technikflächen, Stromverteilungen, Traversen, Betriebsräumen und sonstigen nicht öffentlichen Bereichen ist ausschließlich berechtigten Personen gestattet.
Das Besteigen von Bühnen, Traversen, Absperrungen, Zelteinrichtungen oder technischen Anlagen ist untersagt.
9. Rettungswege und Sicherheitseinrichtungen
Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge sind jederzeit freizuhalten.
Feuerlöscher, Rettungseinrichtungen und Sicherheitseinrichtungen dürfen ausschließlich im Notfall benutzt werden.
Den Anweisungen von Sicherheitsdienst, Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten ist unverzüglich Folge zu leisten.
10. Rauchverbot
(1) Im gesamten Festzelt einschließlich aller Innenbereiche besteht absolutes Rauchverbot.
(2) Das Rauchverbot gilt insbesondere für:
- Zigaretten,
- Zigarren,
- Zigarillos,
- Pfeifen,
- E-Zigaretten,
- Vapes,
- Tabakerhitzer (z. B. IQOS oder vergleichbare Produkte).
(3) Rauchen ist ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Bereichen des Außengeländes gestattet.
(4) Bei Verstößen kann ein Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen.
11. Cannabis und Betäubungsmittel
(1) Der Konsum von Cannabis ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände, einschließlich sämtlicher Innen- und Außenbereiche, untersagt.
(2) Das Verbot gilt unabhängig davon, ob der Besitz oder Konsum nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich zulässig sein sollte.
(3) Der Besitz, Konsum oder Handel mit illegalen Betäubungsmitteln ist ebenfalls untersagt.
(4) Verstöße können zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung sowie zur Hinzuziehung der Polizei führen.
12. Jugendschutz
Es gelten die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.
Der Veranstalter und das Sicherheitspersonal sind berechtigt, Altersnachweise zu verlangen.
Alkoholische Getränke werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ausgeschenkt.
13. Foto-, Film- und Tonaufnahmen
Während der Veranstaltung werden Foto-, Film- und Tonaufnahmen angefertigt.
Diese können insbesondere für:
- Pressearbeit,
- Werbung,
- Social-Media-Kanäle,
- Internetauftritte,
- Printmedien,
- Dokumentationszwecke
verwendet werden.
14. Haftung
Der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
Für verlorene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
15. Ausschluss von Besuchern
Personen können insbesondere von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn sie:
- gegen diese Hausordnung verstoßen,
- andere Personen gefährden,
- den Veranstaltungsablauf erheblich stören,
- Anweisungen des Personals nicht befolgen,
- gegen das Rauchverbot im Festzelt verstoßen,
- gegen das Cannabisverbot auf dem Veranstaltungsgelände verstoßen,
- verbotene Gegenstände mitführen.
In diesen Fällen erfolgt keine Erstattung des Eintrittspreises oder sonstiger Gebühren.
16. Notfälle
In Notfällen sind die Anweisungen des Veranstalters, des Sicherheitsdienstes, der Feuerwehr, der Polizei sowie der Rettungsdienste unverzüglich zu befolgen.
Notausgänge dürfen ausschließlich im Gefahrenfall benutzt werden.
17. Schlussbestimmungen
Diese Hausordnung ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Oktoberfestes Übach-Palenberg.
Der Veranstalter behält sich vor, diese Hausordnung aus sachlichem Grund anzupassen.
Stand: Juni 2026
Delahaye Event GmbH